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Unfall in der Mietwerkstatt: Blut richtig beseitigen

Unfall in der Mietwerkstatt: Blut richtig beseitigen

Es passiert schneller, als man denkt. Ein abgerutschter Schraubenschlüssel, eine scharfe Blechkante, ein unglücklicher Sturz vom Montageständer. In Mietwerkstätten, wo Laien und Halbprofis Seite an Seite unter ihren Fahrzeugen liegen, sind Verletzungen keine Seltenheit. Was dann folgt, ist für viele Nutzer und Betreiber gleichermaßen unklar: Wie geht man mit Blut auf dem Boden um? Wer trägt die Verantwortung? Und ab wann wird aus einem unangenehmen Missgeschick ein ernsthaftes hygienisches Problem?

Erste Schritte: Person versorgen, Bereich sichern

Bevor irgendwer an Reinigung denkt, gilt die verletzte Person. Klingt selbstverständlich, wird im Stress aber gern umgekehrt. Wer einen tiefen Schnitt an der Hand hat, braucht zuerst Erstversorgung, keinen Lappen und Eimer. Jede Mietwerkstatt ist seit 2023 verpflichtet, einen aktuellen Verbandskasten nach DIN 13157 bereitzuhalten. Wer das nicht tut, riskiert bei einem Unfall Probleme mit der Haftpflichtversicherung.

Parallel dazu: Den betroffenen Bereich sofort mit Pylonen oder Absperrband kennzeichnen. Andere Nutzer sollen weder in die Kontamination treten noch aus Unwissenheit die Stelle bearbeiten. Das ist keine Übertreibung. Hepatitis B überlebt auf trockenen Oberflächen bis zu sieben Tage, Hepatitis C unter bestimmten Bedingungen mehrere Wochen. Wer barfuß oder mit offenen Schnitten in Kontakt mit fremdem Blut kommt, trägt ein reales Infektionsrisiko.

Was „Kontamination“ in diesem Kontext wirklich bedeutet

Blut ist die häufigste Körperflüssigkeit bei Werkstattunfällen, aber nicht die einzige. Erbrochenes nach einem Kreislaufkollaps, Urin bei einem Ohnmachtsfall oder Speichel bei einer Platzwunde im Gesicht fallen ebenfalls unter biogefährliche Kontaminationen. Der Begriff klingt nach Labor, ist aber in der Berufsgenossenschaft-Sprache klar definiert: Alles, was potenziell Krankheitserreger enthält und auf Oberflächen gelangt ist.

Wichtig für Betreiber: Der Boden einer Mietwerkstatt ist in den meisten Fällen beschichteter oder unbeschichteter Beton. Beide Varianten sind porös. Blut, das nicht sofort aufgenommen wird, zieht ein. Nach 30 bis 60 Minuten ist eine oberflächliche Wischung nicht mehr ausreichend.

Eigenreinigung: Was funktioniert, was nicht

Für kleinere Mengen, also eine Wunde mit wenigen Millilitern Blut, ist Eigenreinigung vertretbar, wenn man es richtig macht. Die wichtigsten Punkte:

  • Einmalhandschuhe tragen, Nitril mindestens 0,1 mm Stärke. Latexhandschuhe aus dem Verbandskasten reichen für den Erstschutz.
  • Blut nicht wischen, sondern aufsaugen. Einmalpapiertücher oder Zellstoffvlies auf die Stelle legen, kurz einwirken lassen, dann komplett entfernen.
  • Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit einsetzen. Produkte auf Basis von Ethanol 70 % oder mit Wirkstoffkombinationen, die als „begrenzt viruzid“ oder „viruzid“ eingestuft sind. Der handelsübliche Allzweckreiniger aus dem Drogeriemarkt gehört nicht in diese Kategorie.
  • Einwirkzeit beachten. Die meisten Flächendesinfektionsmittel brauchen zwischen 1 und 5 Minuten. Wer nach 30 Sekunden wischt, hat nichts erreicht.
  • Alles als Sondermüll entsorgen. Handschuhe, Tücher, Verpackungen kommen in einen geschlossenen Beutel, nicht in den normalen Restmüll der Werkstatt.

Bei größeren Mengen, tief eingedrungenen Kontaminationen oder wenn der genaue Infektionsstatus der verletzten Person unklar ist, endet der Bereich der sinnvollen Eigenreinigung.

Wann ein Profi gerufen werden muss

Es gibt Situationen, in denen eine Mietwerkstatt schlicht nicht das Equipment hat, das Problem sicher zu lösen. Ein Unfall mit starker Blutung, bei dem mehr als ein halber Liter Blut auf den Boden gelangt ist. Eine Situation, bei der die verletzte Person bewusstlos war und niemand weiß, ob weitere Körperflüssigkeiten ausgetreten sind. Oder ein Fall, bei dem der Boden offensichtlich bereits porös ist und das Blut tief eingesogen hat.

In diesen Fällen ist ein erfahrener Tatortreiniger die richtige Anlaufstelle. Das klingt dramatischer als es ist. Tatortreiniger arbeiten nicht nur nach Verbrechen, sondern nach allen Ereignissen, bei denen biogefährliche Substanzen professionell beseitigt werden müssen. Sie verfügen über zugelassene Desinfektionsmittel in industrieller Konzentration, Schutzkleidung der Kategorie III und im Zweifelsfall auch über die Möglichkeit, Bodenabschnitte zu öffnen, zu sanieren und wieder zu verschließen.

Wer aus Kostengründen darauf verzichtet und der nächste Werkstattnutzer infiziert sich, steht als Betreiber vor einem massiven Haftungsproblem. Die Gewerbehaftpflicht deckt Schäden durch mangelhafte Reinigung nach Unfällen in vielen Policen explizit nicht ab, wenn nachweisbar keine fachgerechte Dekontamination erfolgt ist.

Dokumentation und Meldepflichten

Jeder Unfall in einer Mietwerkstatt sollte schriftlich festgehalten werden, unabhängig von seiner Schwere. Das gilt sowohl für den Betreiber als auch für den Nutzer, wenn er gewerblich tätig ist. Folgende Angaben gehören ins Unfallprotokoll:

  • Datum, Uhrzeit, betroffene Box oder Bereich
  • Art der Verletzung und beteiligte Person (Name, Kontaktdaten)
  • Art der Kontamination und geschätzte Menge
  • Durchgeführte Sofortmaßnahmen inkl. eingesetzter Mittel
  • Name der Person, die gereinigt hat, oder Firma, falls ein Profi beauftragt wurde

Bei schweren Verletzungen, also wenn ein Krankenwagen gerufen wurde, greift in Deutschland die Meldepflicht an die zuständige Berufsgenossenschaft. Für gewerbliche Nutzer ist das meist die BG Holz und Metall oder die BG Verkehr. Privatpersonen haben keine Meldepflicht, sollten aber trotzdem ihren Arzt über den Kontakt mit fremdem Blut informieren.

Prävention: Was Betreiber konkret tun können

Der beste Umgang mit einer Kontamination ist der, der gar nicht nötig wird. Drei Maßnahmen haben in der Praxis den größten Effekt:

Erstens: Epoxidbeschichtete Böden. Ein glatter, fugenloser Boden lässt sich wesentlich einfacher und vollständiger reinigen als roher Beton. Die Investition amortisiert sich nach dem ersten ernsthaften Vorfall. Zweitens: Ein gut sichtbares Notfallset direkt in jeder Box. Nicht nur ein Verbandskasten im Büro, sondern Handschuhe, Desinfektionsmittel und Einmaltücher griffbereit am Arbeitsplatz. Drittens: Eine kurze schriftliche Einweisung für jeden Nutzer bei der ersten Buchung. Wer weiß, was zu tun ist, handelt im Ernstfall ruhiger und richtiger.

Mietwerkstätten leben von Vertrauen. Wer zeigt, dass er Unfälle ernst nimmt und sauber abwickelt, behält seine Stammkundschaft. Wer das Thema ignoriert, riskiert nicht nur Gesundheitsschäden, sondern auch behördliche Auflagen bis hin zur vorübergehenden Schließung.

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